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Erbrecht und Testamente in der Türkei: 5 Schritte

4 Min. Lesezeit Enes Nergiz Law Office

Wenn ein ausländischer Staatsangehöriger verstirbt und Immobilien, Bankguthaben oder Gesellschaftsanteile in der Türkei hinterlässt – oder wenn Erben im Ausland Vermögenswerte in Alanya, Antalya oder anderen Teilen der Türkei erben –, greifen besondere Regeln des internationalen Erbrechts. Die Nachlassabwicklung erfolgt in der Türkei nicht automatisch: Für die Umschreibung des Grundbuchs (Tapu) und die Freigabe von Bankkonten sind ein türkischer gerichtlicher Erbschein, legalisierte Personenstandsurkunden und eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zwingend erforderlich.

1. Schritt 1: Anwendbares Erbrecht klären (Nachlassspaltung nach MÖHUK)

Nach Artikel 20 des türkischen Gesetzes über das Internationale Privat- und Verfahrensrecht Nr. 5718 (MÖHUK) gilt bei grenzüberschreitenden Erbfällen in der Türkei der Grundsatz der Nachlassspaltung:

  • Unbewegliches Vermögen (Immobilien in der Türkei): Unterliegt zwingend dem türkischen Erbrecht (lex rei sitae – Recht deslegenheitsortes), unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem letzten Wohnsitz des Erblassers und unabhängig von einer ausländischen Rechtswahl im Testament.
  • Bewegliches Vermögen (Bankguthaben, Fahrzeuge, Gesellschaftsanteile): Richtet sich nach dem Heimatrecht (Staatsangehörigkeitsrecht) des Erblassers im Zeitpunkt seines Todes.

Zudem schützt das türkische Zivilgesetzbuch (Gesetz Nr. 4721) für Immobilien in der Türkei die gesetzlichen Pflichtteilsrechte (Saklı Pay) von Abkömmlingen, Ehegatten und gegebenenfalls Eltern durch dinglich wirkende Herabsetzungsansprüche (Tenkis Davası).

2. Schritt 2: Ausländische Personenstandsurkunden beschaffen und legalisieren

Da ausländische Personenstandsregister für türkische Notare nicht elektronisch einsehbar sind, muss bei Beteiligung ausländischer Erblasser oder Erben ein Erbschein beim türkischen Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) beantragt werden. Dafür werden benötigt:

  • Amtliche Sterbeurkunde (Ölüm Belgesi) sowie Geburts-, Heirats- oder Familienregisterauszüge zum lückenlosen Nachweis der Abstammung und des Ehestatus aller gesetzlichen Erben.
  • Haager Apostille oder Legalisation: Urkunden aus Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 (wie Deutschland, Österreich oder der Schweiz) bzw. internationale Personenstandsurkunden nach CIEC-Abkommen müssen formgerecht mit Apostille versehen oder konsularisch legalisiert sein.
  • Beglaubigte türkische Übersetzung: Sämtliche Urkunden sind durch einen vereidigten Übersetzer ins Türkische zu übertragen und notariell oder konsularisch zu beglaubigen.

3. Schritt 3: Türkischen Erbschein (Veraset İlamı / Mirasçılık Belgesi) erwirken

Während rein innerstaatliche türkische Erbfälle oft notariell abgewickelt werden können, ist bei Auslandsbezug das türkische Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) für die Ausstellung des türkischen Erbscheins (Veraset İlamı / Mirasçılık Belgesi) zuständig:

  • Ein deutscher Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) wird von türkischen Grundbuchämtern und Banken nicht unmittelbar als Ersatz für einen türkischen Veraset İlamı akzeptiert, dient dem türkischen Gericht jedoch als wichtiges Beweismittel.
  • Liegt ein deutsches oder türkisches Testament (Vasiyetname) vor, muss dieses in einem gesonderten gerichtlichen Verfahren in der Türkei eröffnet, verkündet und für vollziehbar erklärt werden.

4. Schritt 4: Erbschaftsteuererklärung (Veraset ve İntikal Vergisi) und Steuerfreigabe

Ohne eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (İlişik Kesme Yazısı) des zuständigen türkischen Finanzamts (Vergi Dairesi) dürfen weder Bankguthaben ausgezahlt noch Immobilien im Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden:

  • Für alle ausländischen Erben werden türkische Steuernummern beantragt, kommunale Immobilienwertbescheinigungen (Rayiç Bedel) sowie Bankbestätigungen zum Todestag eingeholt und die Erbschaft- und Übertragungssteuererklärung (Veraset ve İntikal Vergisi Beyannamesi) eingereicht.
  • Die gesetzlichen Erklärungsfristen nach dem Gesetz Nr. 7338 hängen davon ab, ob der Tod in der Türkei oder im Ausland eingetreten ist und wo sich die Erben aufhalten (im internationalen Kontext regelmäßig 4, 6 oder 8 Monate).

5. Schritt 5: Grundbuchumschreibung (Tapu İntikali) oder Erbauseinandersetzung

Sobald der türkische Erbschein und die Steuerfreigabe vorliegen, erfolgt beim Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü) die Umschreibung der Immobilie auf die Erben – zunächst als Gesamthandseigentum (Elbirliği Mülkiyeti) oder nach Quoten als Miteigentum (Paylı Mülkiyet). Können sich mehrere Erben nicht über die Nutzung oder den freihändigen Verkauf der geerbten Immobilie einigen, kann jeder Miteigentümer die gerichtliche Teilungsversteigerung bzw. Aufhebung der Gemeinschaft (İzale-i Şüyu / Ortaklığın Giderilmesi Davası) beantragen.

Vertiefende Informationen bieten unsere Seiten zu Erbrecht, Testamenten & Nachlassplanung, zum Immobilien- & Grundbuchrecht sowie unsere Standortseite Erbrechtsanwalt in Alanya. Kontaktieren Sie die Kanzlei Enes Nergiz für die strukturierte Nachlassabwicklung in der Türkei.

Häufig gestellte Fragen

Wird ein deutscher Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis in der Türkei direkt für die Grundbuchumschreibung anerkannt?

Nein. Da die Türkei nicht Mitglied der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) ist und für türkische Immobilien zwingend türkisches Recht gilt, verlangen türkische Grundbuchämter und Banken einen von einem türkischen Gericht ausgestellten Erbschein (Veraset İlamı / Mirasçılık Belgesi).

Können Erben aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz den Nachlass in der Türkei komplett per Vollmacht abwickeln?

Ja. Über eine zweckgebundene anwaltliche Nachlassvollmacht (Vekaletname), die bei einem türkischen Konsulat oder vor einem Notar mit Haager Apostille und beglaubigter Übersetzung errichtet wird, können das Erbscheinsverfahren, die Erbschaftsteuererklärung, die Kontenauflösung und die Tapu-Umschreibung vollständig ohne persönliche Anreise durchgeführt werden.

Welche Frist gilt in der Türkei für eine Erbausschlagung bei überschuldetem Nachlass?

Nach dem türkischen Zivilgesetzbuch beträgt die reguläre Frist zur vorbehaltlosen Ausschlagung der Erbschaft (Reddi Miras) drei Monate ab Kenntnis des Todesfalls und der Erbenstellung; war der Erblasser bereits zum Todeszeitpunkt nachweislich zahlungsunfähig, gilt die Ausschlagung kraft Gesetzes als vermutet (Hükmen Red).

Muss die türkische Erbschaftsteuer vor dem Verkauf einer geerbten Immobilie in Alanya oder Antalya gezahlt werden?

Ja. Bevor eine geerbte Immobilie im Grundbuch auf die Erben übertragen und an einen Käufer weiterveräußert werden kann, muss das zuständige Finanzamt nach Abgabe der Erbschaftsteuererklärung die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (İlişik Kesme Yazısı) ausstellen.

Geprüft: Oktober 2026 durch Rechtsanwalt Enes Nergiz (Rechtsanwaltskammer Antalya, Registernummer 6281). Allgemeine Information ohne Rechtsberatungscharakter; Gesetzestexte unter Mevzuat.


Hinweis: Dieser Beitrag dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die rechtliche Beurteilung hängt vom konkreten Sachverhalt ab.