Anwalt für Gesellschafts- und Handelsrecht in Alanya
Kurze Antwort
Gesellschaftsrechtliche Beratung in Alanya kann die Wahl und Gründung
einer türkischen Unternehmensform, Eigentum und Geschäftsführung,
Vertretungsmacht, Handelsverträge sowie Gesellschafter- oder
Transaktionsstreitigkeiten betreffen. Die Registrierung ist nur der
Anfang; Governance, Steuer, Buchhaltung, Arbeit, Bank, Genehmigungen und
Aufenthalt müssen zusammenpassen.
Enes Nergiz Law Office berät türkische und ausländische Unternehmen
vom Büro in Alanya aus. Rechtsanwalt Enes Nergiz ist unter Nummer 6281
bei der Rechtsanwaltskammer Antalya eingetragen. Steuer- und
Buchhaltungsfragen werden bei Bedarf mit den zuständigen Berufsträgern
abgestimmt.
Vor Gründung oder
Beteiligung
Die Struktur sollte das wirkliche Geschäft abbilden: Kapitalbeiträge,
tägliche Führung, Zustimmungsvorbehalte, Gewinnverteilung, weitere
Finanzierung und Ausstieg. Standarddokumente regeln Deadlock,
Verwässerung, Anteilsübertragung, geistiges Eigentum oder
Pflichtverletzung eines Gründers nicht immer ausreichend.
Beim Erwerb einer bestehenden Gesellschaft sollten Register,
Vertretung, Finanzen, Steuern, wesentliche Verträge,
Arbeitsverhältnisse, Streitigkeiten, Vermögen und Genehmigungen geprüft
werden. Rechtliche Prüfung ergänzt, aber ersetzt keine Finanz- oder
Steuerprüfung.
Governance und Verträge
Prozentuale Beteiligung und Zeichnungsbefugnis sind unterschiedliche
Fragen. Handelsregister, Satzung, Beschlüsse und Unterschriftsregelungen
müssen übereinstimmen. Wichtige Entscheidungen gehören in das gesetzlich
zuständige Organ; informelle Nachrichten ersetzen nicht immer einen
Beschluss.
Liefer-, Dienstleistungs-, Vertriebs-, Agentur-, Miet-,
Geheimhaltungs- und Vergleichsverträge sollten Parteien, Leistung,
Preis, Steuer, Zahlungssicherheit, Lieferung, Abnahme, Haftung,
Beendigung, Recht und Gerichtsstand klar regeln. Bei mehreren Sprachen
und Währungen müssen maßgebliche Fassung und Wechselkursmechanismus
bestimmt werden.
Gesellschafter- und
Handelsstreit
Konflikte können Informationsrechte, Geschäftsführung,
Gesellschaftsvermögen, Kapital, Gewinn, Deadlock, Anteilstransfer oder
Vertragsbruch betreffen. Zu prüfen sind gesellschaftsrechtliche
Sofortmaßnahmen, Verhandlung, Mediation, Sicherung, Klage und
Vollstreckung.
Häufige Fragen
Dürfen Ausländer türkische Gesellschaften
besitzen?
In vielen Bereichen ja; Struktur, regulierte Tätigkeit,
Arbeitserlaubnis, Steuer und Bankanforderungen sind individuell zu
prüfen.
Ist eine 50/50-Struktur sinnvoll?
Ohne Deadlock- und Ausstiegsregeln kann sie Entscheidungsstillstand
verursachen.
Schützt die Gesellschaft vor jeder persönlichen
Haftung?
Nein. Garantien, Organpflichten, öffentliche Forderungen und
rechtswidriges Verhalten können gesonderte Haftung auslösen.
Braucht das Unternehmen Anwalt und
Steuerberater?
Die Aufgaben sind verschieden und sollten koordiniert werden.
Interne Links
Amtliche Quelle: Türkisches
Handelsgesetzbuch Nr. 6102.
Hinweis: Allgemeine Information. Unternehmen, Branche
und Eigentümerstruktur benötigen individuelle Prüfung.